Folgende Optionen der Kostenübernahme sind möglich:

 

SGB V §37a Soziotherapie

SGB VIII §35a (4) Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

 

Fragen Sie ihren Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, ihre Krankenkasse, das Sozialamt oder das Jugendamt nach Unterstützung und der Kostenübernahme.

 

Privatzahlung

Erstanamnese 3 Termine je 60 Minuten = 210,-

Folgetermine je 60 Minuten = 80,-

 

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit 50% der Gebühr in Rechnung gestellt.