Folgende Optionen der Kostenübernahme sind möglich:
SGB V §37a Soziotherapie
SGB VIII §35a (4) Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Fragen Sie ihren Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, ihre Krankenkasse, das Sozialamt oder das Jugendamt nach Unterstützung und der Kostenübernahme.
Privatzahlung
Erstanamnese 3 Termine je 60 Minuten = 210,-
Folgetermine je 60 Minuten = 80,-
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit 50% der Gebühr in Rechnung gestellt.